Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Öffentlichen Bereichs des ACRAR Dienstes
Diese AGB traten am 03. Februar 2014 in Kraft.
Mit der Markierung der Checkbox zur Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ACRAR.com – im Folgenden ACRAR genannt -, erklären sie sich mit der Geltung der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der anhängenden Preisliste einverstanden.
§ 1 Allgemeines
- ACRAR betreibt über das Internet zugängliche Datenbanken, in die über den sog. "Öffentlichen Bereich" von jeder natürlichen oder juristischen Person, soweit es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft (gewerbliche Nutzer) Maschinen, Fahrzeuge, Ersatzteile und Zubehör (Auktionsobjekte, Anzeigenobjekte) jeder Art zum Verkauf eingestellt (Auktionsfunktion, Anzeigenfunktion) und in denen jeder Nutzer diese mit der von ACRAR zur Verfügung gestellten Suchfunktion gesucht werden können. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen regeln den Dienst von ACRAR für den Internetauftritt und die anderen Darstellungsmöglichkeiten, zum Beispiel Handy-Applikationen (im Folgenden ACRAR Dienst).
- Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen ACRAR und den Nutzern des Öffentlichen Bereiches der von ACRAR betriebenen Internetseiten. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Nutzers haben keine Geltung.
- ACRAR stellt in Form der Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Auktionen, Anzeigen) zur Verfügung. ACRAR ist nicht selbst Anbieter der eingestellten Auktionsobjekte.
- ACRAR ist in die Beziehung zwischen Anbieter und Kaufinteressent oder Käufer weder als Partei oder als Vertreter einer Partei eingebunden.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- Die von ACRAR geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für Auktionen und Anzeigen bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Auktionen und Anzeigen freizuschalten und die Abrufbarkeit der Auktionen aus den ACRAR Datenbanken über das Internet zu ermöglichen. Darstellung und Funktionsumfang können sich je nach Zugangsart – beispielsweise auf der Internetseite oder via Handyapplikation – unterscheiden.
- ACRAR bewirbt den ACRAR Dienst und die von den Nutzern eingestellten Auktionen und Anzeigen selbst und durch Dritte, zum Beispiel durch Einbindung der Auktionen und Anzeigen oder Ausschnitte davon auf Webseiten, Software-Applikationen, in E-Mails oder durch Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen. Zu diesem Zweck kann ACRAR auch Dritten Zugang zu den über den ACRAR Dienst veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen. Der Nutzer erklärt sich auch damit einverstanden, dass zu diesem Zweck für die Einbindung in ausländische Webseiten, Software-Applikationen und anderen, vergleichbaren Diensten auch Übersetzungen seiner Auktionen und Anzeigen vorgenommen werden dürfen.
- Der Anspruch auf Nutzung des ACRAR Dienstes und dessen Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.
- ACRAR behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Auktionen und Anzeigen zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). ACRAR berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen aller Nutzer, insbesondere durch Vorabinformationen.
- Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Auktionen und Anzeigen abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle).
- Die §§ 13 und 14 dieser AGB bleiben unberührt.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
- Die Nutzung des ACRAR Dienstes setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Mit der Registrierung kommt zwischen ACRAR und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung des Öffentlichen Bereichs des ACRAR Dienstes (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
- Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei ACRAR registrieren.
- Die von ACRAR bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Status als privater oder gewerblicher Nutzer wahrheitsgemäß anzugeben. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und der Wahl eines persönlichen Passworts. Das persönliche Passwort ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, diese umgehend in seinem Nutzerkonto zu aktualisieren.
- Der Nutzer hat die angegebenen Daten nach der erstmaligen Registrierung und bei jeder Änderung auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.
- Jeder Nutzer darf sich nur einmal bei ACRAR registrieren. Die gleichzeitige Registrierung mehrerer Nutzerkonten ist nicht erlaubt. Eine Umgehung dieser Regelung, insbesondere durch die Verwendung abweichender Daten, ist unzulässig. Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
- ACRAR behält sich das Recht vor, Nutzerkonten, welche für einen Zeitraum von 12 Monaten inaktiv waren, zu löschen.
§ 4 Einstellen von Auktionen und Anzeigen, Preise
- Ein als gewerblich gekennzeichneter Nutzer kann unterschiedliche Auktionen und Anzeigen im Öffentlichen Bereich des ACRAR Dienstes einstellen. Ein Missbrauch, insbesondere durch die Verwendung mehrerer Nutzerkonten, berechtigt ACRAR zur Löschung von Auktionen und Anzeigen und zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages.
- Auktionen und Anzeigen können jeweils für eine bestimmte Dauer (Laufzeit) aufgegeben und können nicht verlängert werden. Die Laufzeit einer Auktion und Anzeige ist in vorgegebenen Parametern wählbar. Abgelaufene Auktionen und Anzeigen bleiben abrufbar, sind aber nicht mehr über die ACRAR Suchfunktionen auffindbar.
- Bei der Berechnung der Auktionsdauer und Anzeigendauer beginnt die Frist mit der Freischaltung der Auktion oder Anzeige. Der Start der Auktion und Anzeige ist in vorgegebenen Parametern durch den Nutzer wählbar. Die Auktion oder Anzeige endet mit Ablauf der Laufzeit.
- ACRAR erhebt für ihre Leistungen keine Einstellgebühren weder bei Auktionen noch bei Anzeigen. Bei Auktionsangeboten wird eine Verkaufsprovision von dem Anbieter gemäß der im Anhang zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten Preisliste erhoben. -. Die jeweilig zu zahlende Verkaufsprovision wird dem Nutzer nach Beendigung der Auktion mitgeteilt.
- Änderungen an einer Auktion sind nur bis zur Freischaltung der Auktion an den vom Nutzer eingegebenen Daten möglich. Änderungen an einer sind immer Möglich.
- Eine Auktion kann ausschließlich vorzeitig beendet werden, wenn der Anbieter gesetzlich dazu berechtigt ist, z.B. bei nachweislicher Zerstörung oder nachweislichem Abhandenkommen des Auktionsobjektes. Im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Auktion durch den Nutzer ist dieser verpflichtet, sämtlichen der ACRAR entstehenden Schaden außer entgangenem Gewinn zu ersetzen.
- Beruht die vorzeitige Beendigung der Auktion auf einem Verschulden des Nutzers ist dieser zusätzlich verpflichtet, der ACRAR den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
§ 5 Fälligkeit der Verkaufsprovision und Gebühren, Zahlung
- Die Zahlung der Verkaufsprovision erfolgt durch Überweisung. Die Vergütung ist nach Verkauf, vorzeitiger Beendigung oder Ablauf der Auktion fällig.
- Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer ACRAR die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, es sei denn, dass er das Fehlschlagen nicht zu vertreten hat bzw. nachweisen kann, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 6 Löschen von Auktionen und Anzeigen, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen
- ACRAR kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt, oder wenn ACRAR ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (insbesondere im Falle eines Zahlungsverzugs):
- Löschen von Auktionen und Anzeigen oder sonstigen Inhalten, die bei ACRAR eingestellt worden sind
- Verzögerung der Veröffentlichung von Inhalten über den ACRAR Dienst
- Verwarnung von Nutzern
- Be-/Einschränkung der Nutzung des ACRAR Dienstes
- Vorläufige Sperrung von Nutzern
- Endgültige Sperrung von Nutzern
- ACRAR kann Auktionen und Anzeigen löschen, wenn diese inhaltlich oder von ihrer Aufmachung her gegen diese AGB (insbesondere die Regelungen des § 8, Ziff. 1 - 12) oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Im Falle einer Löschung durch ACRAR bleibt der Nutzer zur Zahlung der Gebühren und bei Verschulden zur Zahlung von entgangenem Gewinn (siehe § 4, Ziff. 6 und 7 dieser AGB) verpflichtet.
- ACRAR kann einen Nutzer endgültig und dauerhaft von der Nutzung des ACRAR Dienstes sperren, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen diese AGB verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
- Sobald ein Nutzer gesperrt wurde, darf dieser Nutzer den ACRAR Dienst nicht mehr nutzen und sich auch nicht erneut registrieren.
- Nutzer können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Dazu kann ein Nutzer sein Nutzerkonto von ACRAR löschen lassen.
- ACRAR kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Preisänderungen/Änderungen der AGB
- Preisänderungen werden durch Änderung der über das Internet abrufbaren Preisliste unter Angabe des Änderungszeitpunktes angekündigt. Die neuen Preise gelten für die ab dem Veränderungsdatum in die Datenbank neu eingestellten Auktionen und Anzeigen. Eine zum Zeitpunkt der Preisänderung bestehende Auktion und Anzeigen läuft zu den bisherigen Konditionen aus.
- ACRAR behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern vor dem Einstellen einer Auktion oder Anzeige bekannt gegeben. Der Nutzer hat der der Geltung der neuen AGB zugestimmt, wenn er die Nutzung fortsetzt. Stimmt der Nutzer den neuen AGB nicht zu, kann er sein Nutzerkonto jederzeit löschen lassen.
§ 8 Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Auktionen und Anzeigen
- Nicht gestattet ist die Aufgabe von Auktionen und Anzeigen, die
- auf den Abschluss eines Leasing-, Miet- oder Mietkaufvertrags oder eine sonstige Form der Finanzierung oder Gebrauchsüberlassung,
- auf die Übernahme von Kauf- oder Leasingverträgen,
- auf den Verkauf oder die Bewerbung von Software,
- auf die Bewerbung von Dienstleistungen
- Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Objekt insbesondere das Baujahr, die Rechtsverhältnisse an dem Objekt und im Hinblick auf den übrigen Inhalt zu machen. Unrichtige Angaben sind nach deren Entdeckung unverzüglich zu berichtigen.
- Der DEKRA-Zustandsbericht (siehe § 16 dieser AGB) über das Objekt wird ungekürzt und ohne jegliche anderweitige Veränderung der Auktion oder Anzeige hinzugefügt. Unberührt hiervon bleibt die Offenbarungspflicht für bekannte reparierte Vorschäden nicht unerheblichen Umfanges. Das Objekt kann abhängig von der Eingabe nur bei Wahl der jeweiligen Kategorie in der Suchmaske gefunden werden.
- Es ist nicht gestattet, innerhalb einer Auktion oder Anzeige mehrere Maschinen einzeln oder als Paket anzubieten.
- Es ist nicht gestattet, dasselbe Objekt zur gleichen Zeit mehrfach anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn dasselbe Objekt unter Zusammenwirkung von unterschiedlichen Nutzern zur gleichen Zeit mehrfach eingestellt wird.
- Der Nutzer muss während der Laufzeit der Auktion in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem Interessenten über das Auktionsobjekt abzuschließen und das Auktionsobjekt vorbehaltlich des Zahlungseinganges unverzüglich zu übergeben und zu übereignen.
- Die Auktionen und Anzeigen können mit Fotos illustriert werden. Der Nutzer verpflichtet sich, nur solche Fotos in die ACRAR Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des Objektes widerspiegeln. Der Nutzer darf Katalogbilder nur bei neuwertiger Ware verwenden.
- Sofern ACRAR bestimmte Qualitätssiegel, Garantiezeichen oder sonstige Vertrauenssymbole zur Verfügung stellt, ist ein Nutzer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese ausschließlich in Auktionen und Anzeigen von dafür qualifizierten Objekten angezeigt werden. Sonstige Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, sofern diese von ACRAR autorisiert wurden.
- Die Auktion und Anzeige darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Nutzer müssen insbesondere die Regelungen des Urheber- und Markengesetzes, des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) und der Pkw-EnVKV beachten.
- Der Nutzer ist verpflichtet, richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Dabei sind insbesondere die Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten. Nach § 1, Abs. 1 PAngV sind Endpreise anzugeben, die insbesondere die Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile (z. B. Überführungskosten) beinhalten müssen. Auktionen und Anzeigen mit offenkundig unrichtiger oder irreführender Preisangabe sind unzulässig.
- Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe Websites, andere Dienste und Informationsquellen in eine Auktion und Anzeige einzufügen, es sei denn diese sind gesetzlich zwingend erforderlich. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Ausgenommen sind in den Freitext der Auktion oder Anzeige eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Fahrzeugbildern, PDF-Dateien und Multimediapräsentationen, wenn diese Zusatzinformationen über das angebotene Fahrzeug enthalten (z. B. Fahrzeuggutachten, Betriebsanleitung, etc.).
- Unzulässig ist die Angabe von Telefonnummern insbesondere der Vorwahlbereiche 0900 und 0180 durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.
- Dem Nutzer ist es während der Laufzeit einer Auktion und unmittelbar nach deren Beendigung nicht gestattet, einen Bieter direkt unter Umgehung des ACRAR Dienstes zu kontaktieren und ihm das Auktionsobjekt oder ein vergleichbares Objekt zum Kauf anzubieten. Verstößt der Nutzer gegen diese Pflicht, ist er der ACRAR zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und ACRAR kann das Nutzerkonto vorläufig oder endgültig je nach Schwere des Verstoßes sperren.
§ 9 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Auktionen und Anzeigen
- Verantwortlich für den Inhalt der Auktionen ist ausschließlich der Nutzer mit Ausnahme des DEKRA-Zustandsberichtes. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Auktionen mit Ausnahme des DEKRA-Zustandsberichtes werden von ACRAR überprüft. ACRAR übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Auktionen mit Ausnahme des DEKRA-Zustandsberichtes keine Gewähr.
- ACRAR schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Auktionen den gesetzlichen Bestimmungen genügen.
- ACRAR schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Kaufverträge, die auf der Grundlage der ACRAR Auktionen angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.
§ 10 Freistellung
Der Nutzer stellt ACRAR von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Auktion und ANzeige oder wegen der sonstigen Nutzung des ACRAR Dienstes durch den Nutzer gegen ACRAR geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch ACRAR einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Nutzer zu vertreten ist.
§ 11 Sicherung der Datenbankaktualität
Um die Suche sinnvoll und erfolgreich zu gestalten, ist ACRAR um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde kann ACRAR Auktionen und ANzeigen, sobald das Objekt verkauft worden oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, löschen.
§ 12 Manipulationen und Störungen durch Nutzer
- Nutzer dürfen Objekte in den ACRAR Datenbanken ausschließlich mittels der von ACRAR angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Fahrzeugsuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Datenbanken von ACRAR zugreift. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und haben unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen.
- Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, den ACRAR Dienst funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von ACRAR zur Folge haben könnte. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, von ACRAR generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in den ACRAR Dienst einzugreifen.
- Es ist Nutzern untersagt, die Ergebnisse der Fahrzeugsuche des ACRAR Dienstes durch falsche oder irreführende Angaben, durch das Einstellen in eine falsche Rubrik, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten des ACRAR Dienstes zu verfälschen oder zu manipulieren.
§ 13 Gewährleistung durch ACRAR
- Stehen dem Nutzer gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu, so ist ACRAR zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese erfolgt dadurch, dass die Auktion und Anzeige für das konkret eingestellte Objekt unverzüglich wiederholt wird.
- ACRAR ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Nutzer bei nicht durch von ACRAR zu verantwortenden Ausfällen nicht.
§ 14 Haftungsumfang von ACRAR
- ACRAR haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit ACRAR, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ACRAR für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
- Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von ACRAR der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von ACRAR.
- Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch ACRAR und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
§ 15 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der über den ACRAR Dienst eingestellten Auktionen und Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des Nutzers bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.
§ 16 DEKRA-Zustandsbericht
- ACRAR wird zu allen Objekten bie Bestellung des Anbietres einen DEKRA-Zustandsbericht einholen. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Sachverständigen ungehinderten Zugang zu dem Objekt zu verschaffen, eine zügige Besichtigung des Objektes zu ermöglichen und dem Sachverständigen jede zumutbare Unterstützung zukommen zu lassen ins-besondere im Rahmen der von ACRAR zur Verfügung gestellten Liste. Die Kosten des Sachverständigen werden laut der Preisliste separat in Rechnung gestellt.
- Verhindert, verweigert oder bricht der Nutzer die Begutachtung durch den DEKRA-Sachverständigen ab, hat er die Kosten der Begutachtung gem. Ziff. 1 zu übernehmen und der ACRAR den entgangenen Gewinn zu erstatten.
§ 17 Gebote, Zuschlag und Zahlungsabwicklung
- Gebote sind nur in Euro zulässig. Von ACRAR angegebene Umrechnungswerte in anderen Währungen dienen nur der Orientierung.
- Mit der Einstellung des Auktionsobjektes, gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das Auktionsobjekt ab. Auf die evtl. spätere Freischaltung durch die ACRAR ist hierbei nicht abzustellen. Der Anbieter muss ein ganzzahliges Mindestgebot bestimmen, welches mindestens € 1,00 betragen muss. Das Angebot kann innerhalb der Auktionsdauer durch Gebot angenommen werden. Dies geschieht durch einen Bieter durch Abgabe eines Gebotes, welches nicht kleiner als das Mindestgebot sein darf. Dem Anbieter ist es untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Auktionsobjekte abzugeben. Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Auktionsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Auktionsobjektes zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen.
- Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wird.
- Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht. Der Mindestpreis wird den Bietern nicht angezeigt. Soweit das Gebot den Mindestpreis nicht erreicht, wird den Bietern ein Hinweis auf den nicht erreichten Mindestpreis angezeigt.
- Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Auktionsobjektes unabhängig vom Ablauf der Auktionsfrist auch bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Bieter diese Option ausübt. Die Sofort-Kaufen-Option erlischt mit dem ersten regulären Gebot.
- Die Zahlungsabwicklung erfolgt über ein von der ACRAR eingeschaltetes Inkassounternehmen. Der Käufer hat den Kaufpreis zzgl. einer Transaktionsgebühr in Höhe von 2% zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt, an das von der ACRAR eingeschaltete Inkassounternehmen innerhalb von einer Woche nach dem Zuschlag/Auktionsende zu zahlen. Von dem Zahlungseingang wird der Verkäufer unterrichtet.
- Das von der ACRAR eingeschaltete Inkassounternehmen zahlt hiervon die Verkaufsprovision zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt, an die ACRAR und den Kaufpreis an den Verkäufer, sobald das Auktionsobjekt den Einflussbereich des Verkäufers verlassen hat.
§ 18 Geltung deutschen Rechts und Gerichtsstand
- Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich ist die deutsche Fassung der AGB, des DEKRA-Zustandsberichtes und der Internetseiten von ACRAR. Alle angebotenen Übersetzungen sind unverbindlich.
- Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und aufgrund der Nutzung der Datenbanken von ACRAR. Gleiches gilt, wenn der Nutzer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt; es sei denn die Unwirksamkeit beruht auf einer Vorschrift, die dem Schutz eines einzelnen dient. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.